Dickflüssiges Paraffin Gegenanzeigen

Bei Erkrankungen im Bauchraum darf dickflüssiges Paraffin nicht eingenommen werden. Dazu gehören akute Entzündungen wie eine Blinddarmentzündung oder akute Schübe einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung. Auch bei einem Darmverschluss oder dem Verdacht darauf darf dieser Wirkstoff nicht eingesetzt werden. Das Gleiche gilt, wenn eine Organwand im Bauchraum durchbricht (Perforation), beispielsweise bei einem Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür.

Weiterhin sollte eine Behandlung mit dickflüssigem Paraffin unterbleiben bei Bewusstseinsstörungen, bei Problemen mit dem Schlucken oder der Magenentleerung sowie bei einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff.

Dickflüssiges Paraffin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der Wirkstoff kann die Aufnahme fettlöslicher Vitamine aus dem Darm vermindern. Bei Schwangeren kann dies die Entwicklung des ungeborenen Kindes beeinträchtigen. Deshalb sollte der Wirkstoff hier nur eingenommen werden, wenn der Arzt es für erforderlich hält. Dabei sollte die Dosis niedrig sein und die Substanz möglichst nur einmal eingenommen werden. Das Gleiche gilt für die Stillzeit.

Dickflüssiges Paraffin und Kinder

Kinder unter zwei Jahren sollten dickflüssiges Paraffin überhaupt nicht erhalten, Kinder unter sechs Jahren nur auf Anweisung eines Arztes. Ganz darauf verzichten sollten außerdem behinderte Kinder oder solche, die das ölige Mittel möglicherweise einatmen. Hier besteht die Gefahr von entzündlichen Prozessen in der Lunge, bei denen sich neues Gewebe bildet (Granulom).