Dickflüssiges Paraffin – Gegenanzeigen
Bei Erkrankungen im Bauchraum darf dickflüssiges Paraffin nicht eingenommen werden. Dazu gehören akute Entzündungen wie eine Blinddarmentzündung oder akute Schübe einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung. Auch bei einem Darmverschluss oder dem Verdacht darauf darf dieser Wirkstoff nicht eingesetzt werden. Das Gleiche gilt, wenn eine Organwand im Bauchraum durchbricht (Perforation), beispielsweise bei einem Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür.
Weiterhin sollte eine Behandlung mit dickflüssigem Paraffin unterbleiben bei Bewusstseinsstörungen, bei Problemen mit dem Schlucken oder der Magenentleerung sowie bei einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff.
Weiterhin sollte eine Behandlung mit dickflüssigem Paraffin unterbleiben bei Bewusstseinsstörungen, bei Problemen mit dem Schlucken oder der Magenentleerung sowie bei einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff.