D-Glucosamin – Gegenanzeigen
D-Glucosamin darf nicht bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff angewendet werden. In diesem Fall kann eine allergisch bedingte Schockreaktion eintreten. Da der Wirkstoff aus Schalentieren hergestellt wird, darf D-Glucosamin auch nicht bei Patienten angewendet werden, die an einer Schalentier-Allergie leiden.
In folgenden Fällen ist eine Behandlung nur unter ärztlichen Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen:
In folgenden Fällen ist eine Behandlung nur unter ärztlichen Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen:
- Bei Patienten mit Störungen des Zuckerstoffwechsels (eingeschränkter Glucosetoleranz). Vor Beginn und in regelmäßigen Abständen während der Behandlung mit D-Glucosamin ist eine ärztliche Überwachung des Blutzuckerspiegels und, wenn erforderlich, die Überprüfung des Insulinbedarfs nötig.
- Bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für Herz- und Kreislauf-Beschwerden. Es wird eine ärztliche Überwachung der Blutfettwerte empfohlen, da bei Patienten, die mit Glucosamin behandelt wurden, in einigen Fällen ein Cholesterinüberschuss im Blut auftrat.
- Bei Asthmapatienten, weil möglicherweise zu Beginn der Behandlung mit D-Glucosamin verstärkte Asthmasymptome auftreten können.