D-Glucosamin Gegenanzeigen

D-Glucosamin darf nicht bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff angewendet werden. In diesem Fall kann eine allergisch bedingte Schockreaktion eintreten. Da der Wirkstoff aus Schalentieren hergestellt wird, darf D-Glucosamin auch nicht bei Patienten angewendet werden, die an einer Schalentier-Allergie leiden.

In folgenden Fällen ist eine Behandlung nur unter ärztlichen Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen:
  • Bei Patienten mit Störungen des Zuckerstoffwechsels (eingeschränkter Glucosetoleranz). Vor Beginn und in regelmäßigen Abständen während der Behandlung mit D-Glucosamin ist eine ärztliche Überwachung des Blutzuckerspiegels und, wenn erforderlich, die Überprüfung des Insulinbedarfs nötig.
  • Bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für Herz- und Kreislauf-Beschwerden. Es wird eine ärztliche Überwachung der Blutfettwerte empfohlen, da bei Patienten, die mit Glucosamin behandelt wurden, in einigen Fällen ein Cholesterinüberschuss im Blut auftrat.
  • Bei Asthmapatienten, weil möglicherweise zu Beginn der Behandlung mit D-Glucosamin verstärkte Asthmasymptome auftreten können.

D-Glucosamin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Eine Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit ist nicht erlaubt. Es liegen keine ausreichenden Untersuchungen über mögliche Gefahren für das Kind vor.

D-Glucosamin und Kinder

Die Unbedenklichkeit der Anwendung bei Kindern ist nicht bewiesen.