Co-trimoxazol Gegenanzeigen

Co-trimoxazol sollte nicht bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Trimetoprim und/oder Sulfonamiden angewendet werden. Dies gilt auch bei Entwässerungsmitteln (Diuretika) auf Sulfonamidbasis und/oder Sulfonylharnstoffantidiabetika (bei Zuckerkrankheit eingesetzt). Bei Schilddrüsenüberfunktionsstörungen oder Folsäuremangel verbietet sich die Anwendung ebenfalls.

Weiterhin sollten Patienten mit der Hauterkrankung Scheibenrose (Erythema exsudativum multiforme) nicht mit Co-trimoxazol behandelt werden. Ein Behandlungsverbot mit der Wirkstoffkombination besteht ebenso bei Blutbildveränderungen wie verminderter Blutplättchenzahl, erniedrigten Granulozytenzahlen (spezielle weiße Blutzellen) und bei einer bestimmten Form der Blutarmut (megaloblastäre Anämie). Außerdem sollten Patienten mit fehlerhaft gebildetem rotem Blutfarbstoff oder einem angeborenen Glucose-6-phosphat-Dehydrogenasemangel, der sich mit einer Blutarmut und Gelbsucht bemerkbar macht, kein Co-trimoxazol erhalten.

Bei Nierenschäden und eingeschränkter Nierenfunktion, bei Leberschäden, eingeschränkter Leberfunktion und der akuten hepatischen Porphyrie (Blutbildungsstörung der Leber) verbietet sich ebenfalls der Einsatz.

Weiterhin dürfen ältere Patienten, Neugeborene bis zur fünften Lebenswoche und Neugeborene mit einer Gelbsucht kein Co-trimoxazol verabreicht bekommen. Kinder mit einer bestimmten Erbgutschädigung (fragilem X-Chromosom) zusammen mit einer geistigen Behinderung sollten ebenfalls nicht mit Co-trimoxazol behandelt werden.

Der Wirkstoff Trimethoprim dieser Kombination beeinträchtigt die Verstoffwechselung von Phenylalanin (ein Eiweißbaustein). Es kann aber dennoch von Patienten mit Phenylketonurie (Stoffwechselerkrankung) eingenommen werden. Behandlungsvoraussetzung ist in diesem Fall aber die streng phenylalaninarme Ernährung.

Bei Knocheninfektionen, die meist durch Staphylokokken verursacht werden, ist die Kombination nur unzureichend wirksam. Eine Anwendung ist daher nicht ratsam.

Co-trimoxazol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bisher gab es keinen Hinweis auf ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko bei schwangeren Frauen während einer Co-trimoxazol-Therapie. Aufgrund der Wirkungsweise des Medikamentes kann ein solches Risiko jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb sollte die Gabe nur nach sehr genauer ärztlicher Prüfung von Nutzen und Risiko stattfinden.

Bei Frühgeborenen und Neugeborenen von Müttern mit einer Co-trimoxazol-Therapie besteht ein nachweislich erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Gelbsucht (Hyperbilirubinämie).

Die Wirkstoffkombination tritt nur in geringer Konzentration in die Muttermilch über. Deshalb besteht normalerweise keine Gefährdung für den Säugling. Neugeborene und Säuglinge mit Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel (Blutbildungsstörung der Leber) sollten jedoch vorsichtshalber nicht gestillt werden.

Co-trimoxazol und Kinder

Frühgeborene und Neugeborene bis zur fünften Lebenswoche und Neugeborene mit einer Gelbsucht sollten kein Co-trimoxazol erhalten.