Chlorpromazin Gegenanzeigen

Chlorpromazin sollte nicht bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder verwandten Stoffen eingesetzt werden.

Bei schweren und akuten Lebererkrankungen, bei zentral bedingten Bewusstseinsstörungen und bei Blutzell- oder Knochenmarksschädigungen von größerem Ausmaß sollte ebenfalls auf eine Behandlung mit Chlorpromazin verzichtet werden. Das gleiche gilt bei akuten Vergiftungen durch Schmerzmittel oder Schlafmittel sowie durch Psychopharmaka und Alkohol.

Bei Patienten mit Herzerkrankungen, niedrigem Blutdruck, Epilepsie (Anfallsleiden), Parkinsonerkrankung, Leber- und/oder Nierenschwäche, chronischen Atemwegsbeschwerden und erhöhtem Augeninnendruck (grüner Star) darf Chlorpromazin nur nach strenger ärztlicher Abwägung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses eingesetzt werden. Eine regelmäßige Kontrolle ist bei diesen Patienten notwendig. Gleiches gilt für Patienten mit einer Unterfunktion der Schilddrüse, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Prolactin-abhängigen Tumoren (Prolaktin ist ein Hormon, das die Entwicklung der Brustdrüse und die Milchbildung reguliert) und einer vergrößerten Prostata (Vorsteherdrüse). Der Arzt wird in diesen Fällen individuell über eine Behandlung entscheiden.

Chlorpromazin bei Schwangerschaft & Stillzeit

In den ersten zwei Dritteln der Schwangerschaft sollte Chlorpromazin nur nach sorgfältiger ärztlicher Einschätzung des Risiko-Nutzen-Verhältnis verabreicht werden. Im letzten Drittel wird vollkommen von einem Einsatz abgeraten. Stillende Frauen sollten ebenfalls nicht mit diesem Wirkstoff behandelt werden.

Chlorpromazin und Kinder

Chlorpromazin wird bei Kindern in der Regel nur zur Behandlung von Erbrechen in einer Dosierung von 0,2 bis 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht eingesetzt.