Chloroquin – Warnhinweise
- Bei den ersten Anzeichen einer entzündlichen Netzhauterkrankung mit Ausfall des Rotsehens (Retinopathie) muss die Behandlung sofort abgebrochen werden.
- Zu Behandlungsbeginn muss eine Blutbildkontrolle durchgeführt werden, die alle zwei Monaten wiederholt werden muss.
- Bei Epilepsie muss die Behandlung mit dem Wirkstoff ständig ärztlich überwacht werden.
- Insbesondere bei einer langfristigen Anwendung sind regelmäßige augenärztliche Kontrollen erforderlich.