Chloramphenicol – Gegenanzeigen
Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei:
Nur unter besonderer Nutzen-Risiko-Abwägung darf Chloramphenicol eingesetzt werden bei:
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder andere Amphenicole
- Blutkrankheiten wie beispielsweise aplastische Anämie
- akuter wiederkehrend auftretender Porphyrie
- schweren Leberfunktionsstörungen
- Gefäßentzündungen in den Venen.
Nur unter besonderer Nutzen-Risiko-Abwägung darf Chloramphenicol eingesetzt werden bei:
- Säuglingen und Kleinkindern (regelmäßige ärztliche Überwachung der Wirkstoffspiegel im Blut erforderlich)
- eingeschränkter Leberfunktion oder Nierenfunktion
- längerer Anwendung sowie bei gleichzeitiger Gabe weiterer Wirkstoffe mit der Möglichkeit von Wechselwirkungen.