Certoparin Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, gegen Heparin und gegen andere Abkömmlinge des Heparins darf Certoparin nicht angewandt werden. Darüber hinaus darf der Wirkstoff nicht eingesetzt werden, wenn bei dem Patienten schon einmal ein Blutplättchenabfall (Thrombozytopenie) des Typs II im Zusammenhang mit Heparin aufgetreten ist.

Bei kurz zurückliegenden oder aktiven Blutungsprozessen, blutenden Magen-Darm-Geschwüren, Blutgerinnungsstörungen mit bekannter Blutungsneigung, kurz zurückliegenden Verletzungen oder Operationen am Gehirn, nach Operationen mit fortbestehendem hohem Blutungsrisiko, bei Entzündung der Herzinnenhaut (Endokarditis lenta), unkontrollierbarem schwerem Bluthochdruck und schweren Nieren- oder Leberfunktionsstörungen ist die Anwendung von Certoparin verboten.

Auch eine vorgesehene Operation oder Lyse-Therapie (Auflösung von Gefäßverstopfungen mit Medikamenten) bei Schlaganfall oder Herzinfarkt ist eine Gegenanzeige für den Wirkstoff. Alle Arten von (Betäubungs-)Spritzen in das Rückenmark (Lumbalpunktion, Periduralanästhesie, Spinalanästhesie) dürfen während der Therapie mit Certoparin nicht erfolgen. Auch Injektionen in Muskeln sollten aufgrund der Gefahr eines schweren Hämatoms (Bluterguss) unterbleiben.

Außerdem sollte das Arzneimittel nicht verwendet werden, wenn zum Zeitpunkt der Therapie Hirnblutungen beim Patienten vermutet werden. Auch im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer drohenden Fehlgeburt (Abortus imminens) darf Certoparin nicht verabreicht werden, da der Blutverlust zu stark wäre. Blutungen im Auge, zum Beispiel im Glaskörper oder in der Netzhaut, und der Verdacht auf Gefäßmissbildungen der Netzhaut (vaskuläre Retinopathie) verbieten den Einsatz des Wirkstoffs ebenfalls.

Generell gilt, dass bei allen Erkrankungen, die mit einer erhöhten Neigung zu Blutungen einhergehen, Certoparin nur sehr eingeschränkt und mit größter ärztlicher Vorsicht eingesetzt werden sollte. Es muss Vorsorge getroffen werden, dass Patienten während einer Therapie mit Certoparin keiner Verletzungsgefahr ausgesetzt werden.

Bei Patienten mit einem Gewicht von unter 60 Kilogramm oder mit Vorschäden an Leber oder Nieren müssen die Blutgerinnungswerte regelmäßig kontrolliert werden.

Bei Störungen der Funktion der Blutplättchen, bei Magen-Darm-Geschwüren in der Vergangenheit, bei Nieren- und Harnleitersteinen, bei gleichzeitiger Gabe von oralen Gerinnungshemmern (Antikoagulatien) und bei Medikamenten, die den Kaliumspiegel im Blut erhöhen, sollte der behandelnde Arzt die Nutzen und Risiken einer Behandlung mit Certoparin sorgsam abwägen.

Certoparin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Certoparin darf während der Schwangerschaft und der Stillzeit nur nach strenger Heilanzeige (Indikation) durch den Arzt gegeben werden. Über einen eventuellen Übergang des Wirkstoffs in die Muttermilch liegen noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor, eine gerinnungshemmende Wirkung auf den Säugling gilt aber als unwahrscheinlich.

Grundsätzlich kann eine mehrmonatige Anwendung von Certoparin (wie bei allen Heparinen) in der Schwangerschaft das Risiko für Knochenschwund (Osteoporose) erhöhen.

Während der Geburt ist bei Schwangeren, die mit Certoparin behandelt werden, eine Betäubungsspritze ins Rückenmark (epidurale Anästhesie) absolut verboten.

Certoparin und Kinder

Über die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegen keine noch Erfahrungen vor. Deswegen ist die Anwendung des Wirkstoffes in dieser Altersgruppe verboten.