Carteolol – Gegenanzeigen
Carteolol darf nicht angewendet werden bei
Nur unter strenger Abwägung von Nutzen und Risiko sowie mit ärztlicher Kontrolle darf Carteolol eingesetzt werden bei:
Bei Nierenfunktionsstörungen sollte vom behandelnen Arzt die Dosis entsprechend der Schwere der Funktionsstörung verringert werden.
Bei Herzmuskelschwäche sollte vor Beginn der Therapie eine ausreichende Behandlung mit entsprechenden Wirkstoffen (Herzglykosiden) vom Arzt durchgeführt werden.
- Herzmuskelschwäche
- schweren Erkrankungen des Reizleitungssystems des Herzens (wie AV-Block II. und III. Grades, Sinusknoten-Syndrom)
- verlangsamtem Herzschlag (Ruhepuls vor Behandlungsbeginn unter 50 Schlägen pro Minute)
- Herz-Kreislauf-Schock
- frischem Herzinfarkt
- Asthma und chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen
- schweren Formen von Durchblutungsstörungen der Arme und Beine
- Stoffwechselübersäuerung (Acidose)
- Ernährungsstörungen der Hornhaut des Auges.
Nur unter strenger Abwägung von Nutzen und Risiko sowie mit ärztlicher Kontrolle darf Carteolol eingesetzt werden bei:
- Zuckerkrankheit mit stark schwankenden Blutzuckerwerten
- strengem Fasten
- niedrigem Blutdruck
- Patienten mit Schuppenflechte oder an Schuppenflechte erkrankten Familienmitgliedern
- Phäochromozytom nur nach Behandlung mit bestimmten Wirkstoffen (Alpharezeptorenblockern).
Bei Nierenfunktionsstörungen sollte vom behandelnen Arzt die Dosis entsprechend der Schwere der Funktionsstörung verringert werden.
Bei Herzmuskelschwäche sollte vor Beginn der Therapie eine ausreichende Behandlung mit entsprechenden Wirkstoffen (Herzglykosiden) vom Arzt durchgeführt werden.