Capsaicin – Gegenanzeigen
Capsaicin darf nicht verwendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, Paprikagewächsen oder chemischen Verwandten des Wirkstoffs. Das gilt auch für die Anwendung auf geschädigter Haut (Verbrennungen, Entzündungen, Ekzeme), Wunden und Schleimhäuten (Augen, Mund, Scham- oder Analbereich). Bei Augenkontakt ist unverzüglich ein Augenarzt zu rufen! In der Zwischenzeit spülen Sie das Auge gründlich mit reichlich kaltem Wasser.
Eine zusätzliche Wärmebehandlung oder Hitzezufuhr (Sonne, warmes Wasser) sollte bei der Behandlung mit Capsaicin grundsätzlich vermieden werden.
Akute Krankheitszustände mit Rötungen, Schwellungen und Überwärmungen von Gelenken können sich durch Capsaicin verschlechtern. Bei andauernden Gelenkbeschwerden sollte die Anwendung ebenfalls zurückhaltend erfolgen. Das Gleiche gilt bei heftigen Rückenschmerzen, die in die Beine ausstrahlen und/oder mit nervlichen Ausfallerscheinungen wie Taubheitsgefühl und Kribbeln einhergehen. In diesen Fällen ist ein Arzt zu befragen.
Eine zusätzliche Wärmebehandlung oder Hitzezufuhr (Sonne, warmes Wasser) sollte bei der Behandlung mit Capsaicin grundsätzlich vermieden werden.
Akute Krankheitszustände mit Rötungen, Schwellungen und Überwärmungen von Gelenken können sich durch Capsaicin verschlechtern. Bei andauernden Gelenkbeschwerden sollte die Anwendung ebenfalls zurückhaltend erfolgen. Das Gleiche gilt bei heftigen Rückenschmerzen, die in die Beine ausstrahlen und/oder mit nervlichen Ausfallerscheinungen wie Taubheitsgefühl und Kribbeln einhergehen. In diesen Fällen ist ein Arzt zu befragen.