Capsaicin Gegenanzeigen

Capsaicin darf nicht verwendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, Paprikagewächsen oder chemischen Verwandten des Wirkstoffs. Das gilt auch für die Anwendung auf geschädigter Haut (Verbrennungen, Entzündungen, Ekzeme), Wunden und Schleimhäuten (Augen, Mund, Scham- oder Analbereich). Bei Augenkontakt ist unverzüglich ein Augenarzt zu rufen! In der Zwischenzeit spülen Sie das Auge gründlich mit reichlich kaltem Wasser.

Eine zusätzliche Wärmebehandlung oder Hitzezufuhr (Sonne, warmes Wasser) sollte bei der Behandlung mit Capsaicin grundsätzlich vermieden werden.

Akute Krankheitszustände mit Rötungen, Schwellungen und Überwärmungen von Gelenken können sich durch Capsaicin verschlechtern. Bei andauernden Gelenkbeschwerden sollte die Anwendung ebenfalls zurückhaltend erfolgen. Das Gleiche gilt bei heftigen Rückenschmerzen, die in die Beine ausstrahlen und/oder mit nervlichen Ausfallerscheinungen wie Taubheitsgefühl und Kribbeln einhergehen. In diesen Fällen ist ein Arzt zu befragen.

Capsaicin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Über die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine Erfahrungen vor. Deshalb sollte der Wirkstoff in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Capsaicin und Kinder

Capsaicin darf bei Kindern unter zwölf Jahren nicht angewandt werden. Über die Anwendung in dieser Altersklasse liegen keine Erfahrungen vor. Jugendliche unter 18 Jahren sollten Präparate mit dem Wirkstoff nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt einsetzen.