Bromelain – Gegenanzeigen
Bei Überempfindlichkeit gegen Bromelain sowie bei gleichzeitiger Therapie mit Blutgerinnungshemmern (Antikoagulanzien) oder Anti-Thrombose-Mitteln (Thrombozytenaggregationshemmern) darf der Wirkstoff nicht eingesetzt werden.
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf Bromelain verwendet werden bei Patienten mit schweren angeborenen oder erworbenen Blutgerinnungsstörungen wie zum Beispiel der Bluterkrankheit (Hämophilie), schweren Leber- und Nierenschäden, bei Dialysepatienten und vor Operationen.
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf Bromelain verwendet werden bei Patienten mit schweren angeborenen oder erworbenen Blutgerinnungsstörungen wie zum Beispiel der Bluterkrankheit (Hämophilie), schweren Leber- und Nierenschäden, bei Dialysepatienten und vor Operationen.