Bromelain Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Bromelain sowie bei gleichzeitiger Therapie mit Blutgerinnungshemmern (Antikoagulanzien) oder Anti-Thrombose-Mitteln (Thrombozytenaggregationshemmern) darf der Wirkstoff nicht eingesetzt werden.

Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf Bromelain verwendet werden bei Patienten mit schweren angeborenen oder erworbenen Blutgerinnungsstörungen wie zum Beispiel der Bluterkrankheit (Hämophilie), schweren Leber- und Nierenschäden, bei Dialysepatienten und vor Operationen.

Bromelain bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während der Schwangerschaft und der Stillzeit sollte der Wirkstoff nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet werden, da für diesen Zeitrum die Unbedenklichkeit der Anwendung nicht nachgewiesen ist und eine Schädigung des Kindes daher nicht ausgeschlossen werden kann.

Bromelain und Kinder

Für Kinder unter zwölf Jahren ist Bromelain nicht geeignet.