Bisoprolol + Hydrochlorothiazid Gegenanzeigen

Die Wirkstoffkombination darf nicht verordnet werden bei Überempfindlichkeit gegen Bisoprolol, Hydrochlorothiazid oder Thiazide und thiazidartige Entwässerungsmittel.

Der Kombinationsbestandteil Bisoprolol darf nicht angewendet werden bei einer nicht ausreichend behandelten Herzmuskelschwäche (dekompensierte Herzinsuffizienz), durch Herzversagen ausgelöstem Schock (kardiogener Schock), Reizüberleitungsstörungen zum Herzen (Sinusknotensyndrom), verlangsamter Herzfrequenz (Bradykardie), einer Reizunterbrechung im Bereich des Sinusknotens (sinuatrialer Block) oder schweren Reizüberleitungsstörungen zum Herzmuskel (AV-Block II. und III. Grades).

Ebenso dürfen Patienten mit zu geringem Blutdruck (Hypotonie mit einem Systolenwert unter 100 mmHg), schwerem Asthma bronchiale oder schweren, chronischen Lungenerkrankungen, Durchblutungsstörungen im Spätstadium einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit oder Raynaud-Syndrom, Störungen des Säure-Basen-Haushalts oder Übersäuerung des Körpers (metabolische Azidose) sowie unbehandelter Erkrankung des Nebennierenmarks (Phäochromozytom) Bisoprolol nicht anwenden.

Dies gilt auch für die gleichzeitige Gabe von MAO-Hemmern oder Kombinationen mit Floctafenin und Sultoprid sowie Amiodaron.

Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt darf der Wirkstoff gegeben werden bei Patienten mit Krämpfen der Bronchialmuskeln (Bronchospasmen), gleichzeitiger Behandlung mit Inhalationsanästhetika, der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) mit stark schwankenden Blutzuckerwerten, Überfunktion der Schilddrüse (Hyperthyreose), leichten Herzrhythmusstörungen (AV-Block I. Grades) und der Hautkrankheit Psoriasis in der Eigen- oder Familienkrankengeschichte.

Ebenfalls nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung sollte der Wirkstoff verabreicht werden bei eingeschränkter Nierenfunktion oder häufig wiederkehrenden Herzdurchblutungsstörungen mit Engegefühl (Prinzmetal-Angina) sowie laufender Desensibilisierungstherapie (Therapie zur Verminderung von allergischen Reaktionen beziehungsweise Allergien).

Der Kombinationsbestandteil Hydrochlorothiazid darf nicht angewendet werden bei Nierenfunktionsschwäche (akute Glomerulonephritis), schweren Leberfunktionsstörungen, nicht behandlungsfähiger Hypokaliämie, zu niedriger Kalzium-Konzentration im Blut (Hyperkalzämie) und einer Überempfindlichkeit gegen Sulfonamide und ähnlichen Wirkstoffen (Risiko einer Kreuzresistenz).

Die Kombination darf weiterhin nicht eingesetzt werden bei Herzmuskelschwäche (manifeste Herzinsuffizienz), schwer erniedrigter Natriumkonzentration im Blut (Hyponatriämie) oder Gicht.

Bei Patienten, die gleichzeitig Herzglykoside, Glukokortikoide oder Abführmittel einnehmen sowie bei Patienten mit verändertem Salzhaushalt und Wasserhaushalt, müssen die Salze (Elektrolyte) in ausreichender Menge zugeführt werden. Außerdem sollten die Nierenfunktion (Kreatinin-Werte) und der Blutzucker (Glukose) im Blut regelmäßig ärztlich kontrolliert und überwacht werden.

Bisoprolol + Hydrochlorothiazid bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Wirkstoffkombination Bisoprolol + Hydrochlorothiazid darf während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Es kann sonst zu Schädigungen am Herzen des Ungeborenen/Neugeborenen kommen.

Für den Wirkstoffpartner Hydrochlorothiazid gelten zudem folgende Warnhinweise:

Für die Anwendung von Hydrochlorothiazid (HCT) in der Schwangerschaft gibt es bislang nur begrenzte Erfahrungen, insbesondere während des ersten Schwangerschaftsdrittels. Auf Grund des Wirkmechanismus kann Hydrochlorothiazid im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel die Versorgung des Ungeborenen im Mutterleib gefährden und zu vor- und nachgeburtlichen Auswirkungen wie Gelbfärbung der Haut und Schleimhaut (Ikterus), Störung des Elektrolythaushalts und einem Mangel an Blutplättchen (sogenannte Thrombozytopenie) beim Säugling führen.

Weiterhin kann sich das Blutplasma-Volumen der Mutter verringern, was das Risiko einer Minderdurchblutung des Mutterkuchens (der sogenannten Plazenta) birgt. Deshalb darf Hydrochlorothiazid (unter anderem) nicht bei Gewebswasseransammlungen in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsödemen), Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Schwangerschaftshypertonie) sowie auch nicht bei einer sogenannten Präeklampsie (eine Schwangerschaftserkrankung mit erhöhtem Blutdruck, vermehrter Eiweißausscheidung im Urin und Wassereinlagerungen im Gewebe) gegeben werden.

Hohe Dosen von Hydrochlorothiazid können die Milchbildung hemmen. Zudem tritt der Wirkstoff in die Muttermilch über. Deshalb sollten stillende Frauen nicht mit Hydrochlorothiazid behandelt werden.

Bisoprolol + Hydrochlorothiazid und Kinder

Kinder dürfen die Wirkstoffkombination nicht einnehmen.