Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat – Gegenanzeigen
Die Wirkstoffkombination darf nicht angewendet werden bei Darmverschluss und vergiftungsbedingter Erweiterung des Dickdarms (toxisches Megakolon). Gleiches gilt bei akut entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen.
Weiterhin sollte Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat nicht angewendet werden bei einem bestehenden Funktionsverlust der Nieren (terminale Niereninsuffizienz) oder schwerer Nierenfunktionseinschränkung.
Ärztliche Vorsicht ist geboten bei Bluthochdruck und Herzmuskelschwäche. Das gleiche gilt bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes. In diesen Fällen darf die Verabreichung dieser Wirkstoffkombination nur unter Überwachung der Körperfunktionen erfolgen.
Weiterhin sollte Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat nicht angewendet werden bei einem bestehenden Funktionsverlust der Nieren (terminale Niereninsuffizienz) oder schwerer Nierenfunktionseinschränkung.
Ärztliche Vorsicht ist geboten bei Bluthochdruck und Herzmuskelschwäche. Das gleiche gilt bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes. In diesen Fällen darf die Verabreichung dieser Wirkstoffkombination nur unter Überwachung der Körperfunktionen erfolgen.