Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat Gegenanzeigen

Die Wirkstoffkombination darf nicht angewendet werden bei Darmverschluss und vergiftungsbedingter Erweiterung des Dickdarms (toxisches Megakolon). Gleiches gilt bei akut entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen.

Weiterhin sollte Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat nicht angewendet werden bei einem bestehenden Funktionsverlust der Nieren (terminale Niereninsuffizienz) oder schwerer Nierenfunktionseinschränkung.

Ärztliche Vorsicht ist geboten bei Bluthochdruck und Herzmuskelschwäche. Das gleiche gilt bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes. In diesen Fällen darf die Verabreichung dieser Wirkstoffkombination nur unter Überwachung der Körperfunktionen erfolgen.

Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit ist bisher nicht ausreichend untersucht. Als Vorsichtsmaßnahme sollte die Wirkstoffkombination in der Schwangerschaft nicht in hohen Dosierungen und nicht über längere Zeit angewendet werden. In der Stillzeit sollte komplett auf Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat verzichtet werden, da nicht bekannt ist, ob die Wirkstoffe in die Muttermilch übertreten.

Bisacodyl + Natriummonohydrogenphosphat + Natriumdihydrogenphosphat und Kinder

Die Wirkstoffkombination darf bei Kindern unter zwei Jahren nicht angewendet werden.