Benzylbenzoat Gegenanzeigen

Benzylbenzoat darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Benzylbenzoat, Benzoesäure und Benzylalkohol.

Bei nässenden Entzündungen und Hautausschlägen oder stark entzündeter Haut sowie auf offenen Wunden darf Benzylbenzoat nicht angewendet werden.

Es sollte bei der Anwendung darauf geachtet werden, dass die Augen und Schleimhäute (Nase, Mund, Scheide, Darm) nicht in Kontakt mit Benzylbenzoat kommen. Sollte Benzylbenzoat versehentlich ins Auge gelangen, muss gründlich mit Wasser ausgespült werden.

Benzylbenzoat darf nicht eingenommen oder eingeatmet werden.

Benzylbenzoat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während der Schwangerschaft und der Stillzeit darf das Medikament nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt eingesetzt werden. Es ergab sich allerdings bisher weder bei Menschen noch im Tierversuch der Verdacht einer Schädigung des Ungeborenen.

Während der Behandlung mit Benzylbenzoat sollte nicht gestillt werden, sondern abgepumpt und die Milch verworfen werden. Es besteht der Verdacht, dass Benzylbenzoat in die Milch übergeht. Anschließend an die Behandlung kann wieder gestillt werden. Keinesfalls darf jedoch der Säugling mit behandelten Körperstellen in Kontakt kommen.

Benzylbenzoat und Kinder

Benzylbenzoat kann in einer Konzentration von 10 Prozent bei Kindern ab sechs Jahren eingesetzt werden.

Neugeborene, insbesondere unreife Neugeborene, und Säuglinge dürfen keinesfalls mit Benzylbenzoat behandelt werden aufgrund der schweren, zum Teil tödlichen Nebenwirkungen (so genanntes Gasping-Syndrom). Kinder ab einem Jahr mit gesunder Haut dürfen unter ärztlicher Kontrolle mit Benzylbenzoat behandelt werden.

Kinder mit großflächigen Hauterkrankungen wie Schuppenflechte, Neurodermitis oder Ekzemem dürfen nicht mit Benzylbenzoat behandelt werden.