Benzoylperoxid – Gegenanzeigen
Benzoylperoxid darf nicht verwendet werden
- bei Überempfindlichkeit gegen der Wirkstoff
- an den Schleimhäuten in Augen, Mund und Nase
- bei Patienten mit vorgeschädigter Haut
- bei gleichzeitiger intensiver UV-Bestrahlung (Sonnenbäder,
Solarien) der behandelten Hautflächen - wenn gleichzeitig andere hautreizende äußerliche Wirkstoffe eingesetzt werden.
Benzoylperoxid bei Schwangerschaft & Stillzeit
Während einer Schwangerschaft und der Stillzeit sollte der Arzt sorgfältig Nutzen und Risiko der Anwendung abwägen.Im letzten Monat der Schwangerschaft darf der Wirkstoff nicht angewendet werden, auch wenn bisher keine schädigenden Einflüsse nachgewiesen wurden.