Ammoniumeisen(II)-sulfat+Folsäure Gegenanzeigen

Ammoniumeisen(II)-sulfat und Folsäure dürfen bei einer Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe nicht eingesetzt werden. Außerdem muss bei einer Blutarmut (Anämie), die nicht durch einen Eisenmangel bedingt ist, von einer Behandlung mit der Kombination abgesehen werden. Dazu gehören
Auch bei der durch einen Vitamin B12-Mangel verursachten megaloblastären Anämie, ist die Behandlung mit der Wirkstoffkombination nicht erlaubt, da es zu neurologischen Störungen kommen kann.

Patienten, die an Eisenspeicherkrankheiten wie Hämochromatosen oder Porphyria cutanea tarda leiden oder auf Bluttransfusionen angewiesen sind, dürfen Ammoniumeisen(II)-sulfat und Folsäure ebenfalls nicht anwenden.

Der Kombinationsbestandteil Ammoniumeisen(II)-sulfat reizt die Schleimhäute und soll deshalb nicht bei akuten Entzündungen oder Geschwüren der Magen-Darm-Schleimhaut eingesetzt werden. Auch bei schweren Leber- und Nierenerkrankungen muss auf die Anwendung der Wirkstoffkombination verzichtet werden.

Weiterhin ausgeschlossen von der Behandlung sind Kinder unter eineinhalb Jahren oder mit einem Körpergewicht unter zehn Kilogramm.

Ammoniumeisen(II)-sulfat+Folsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Ammoniumeisen(II)-sulfat und Folsäure können während der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden, um einer Blutarmut vorzubeugen.

Ammoniumeisen(II)-sulfat+Folsäure und Kinder

Kinder unter eineinhalb Jahren oder mit einem Körpergewicht von weniger als zehn Kilogramm sollten nicht mit Ammoniumeisen(II)-sulfat und Folsäure behandelt werden. Bei der Anwendung an älteren Kindern sind Überdosierungen unbedingt zu vermeiden, da dies zu schweren Vergiftungserscheinungen bis hin zu Tod führen kann.