Alendronsäure Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Alendronsäure dürfen alendronsäurehaltige Medikamente nicht eingenommen werden.

Eine Anwendung sollte bei Verengungen der Speiseröhre und Fehlfunktion des oberen Magen-Schließmuskels unterbleiben.

Patienten, die nicht mindestens 30 Minuten aufrecht stehen oder sitzen können, dürfen alendronsäurehaltige Medikamente nicht verwenden. Es besteht im Liegen nach Einnahme die Gefahr einer Speiseröhrenreizung.

Strenge ärztliche Kontrolle ist geboten bei

  • Schluckstörungen
  • Entzündungen der Magenschleimhaut (Gastritis) und am Zwölffingerdarm
  • Magengeschwüre und -blutungen im Laufe des vorangegangenen Jahres
  • chirurgischen Eingriffen an Mundhöhle, Rachen, Speiseröhre und Magen im Laufe des vorangegangenen Jahres.

Besondere Hinweise:

Bei Krebspatienten, die Alendronsäure vorwiegend intravenös erhielten, kam es mitunter zu Knocheninfarkten (Osteonekrosen) des Kiefers. Diese traten üblicherweise im Zusammenhang mit einer Zahnentfernung und/oder einer örtlichen Infektion (einschließlicheiner Knochenmarkentzündung) auf. Viele dieser Patienten erhielten auch eine Chemotherapie und Kortison-haltige Medikamente (Kortikosteroide). Diese Osteonekrose des Kiefers wurde auch bei Osteoporosepatienten berichtet, die Bisphosphonate (wie Alendronsäure) einnahmen. Um das individuelle Risiko für die Entwicklung einer Osteonekrose des Kiefers zu beurteilen, sollten vom Arzt folgende Risikofaktoren beachtet werden:

  • Potenz des Bisphosphonats (am höchsten für Zoledronsäure)
  • Art der Anwendung und (kumulative) Dosis
  • Krebserkrankungen des zu behandelnden Patienten
  • Chemotherapie, Strahlentherapie
  • Anwendung Kortison-haltiger Medikamente (Kortikosteroide)
  • Rauchen (auch wenn Sie früher geraucht haben; dadurch wird das Risiko für Zahnerkrankungen erhöht)
  • Zahnerkrankungen in der Krankengeschichte
  • schlechte Mundhygiene
  • Parodontitis (Zahnbettentzündung)
  • invasive zahnärztliche Eingriffe
  • schlecht angepasster Zahnersatz.

Bei Patienten mit einer schlechten Zahngesundheit sollte eine zahnärztliche Untersuchung mit geeigneten vorbeugenden Maßnahmen vor einer Behandlung mit Alendronsäure in Betracht gezogen werden. Während der Behandlung sollten diese Patienten kieferchirurgische Eingriffe soweit möglich vermeiden.

Entwickeln Patienten während der Behandlung mit Alendronsäure eine Osteonekrose, kann ein kieferchirurgischer Eingriff diese noch verschlechtern. Bislang gibt keine Daten, die Hinweise geben, ob das Absetzen von Alendronsäure bei Patienten, die einen kieferchirurgischen Eingriff benötigen, das Risiko einer Osteonekrose des Kiefers vermindert. Der behandelnde Arzt sollte den Therapieverlauf bei jedem Patienten nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Bewertung festlegen.

Während einer Bisphosphonat-Behandlung, wie mit Alendronsäure, sind eine gute Mundhygiene sowie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt unbedingt notwendig. Alle Veränderungen im Mund, wie bewegliche Zähne, Schmerzen oder Schwellungen, sollten dem Arzt mitgeteilt werden.

Alendronsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Anwendung an Schwangeren und Stillenden ist nicht zulässig, weil bisher zu wenig Erfahrungen vorliegen. Im Tierversuch wurden bisher allerdings keine schädigenden Wirkungen auf das Ungeborene festgestellt. Da nicht bekannt ist, ob Alendronsäure in die Muttermilch übergeht, muss während der Behandlung abgestillt werden.

Alendronsäure und Kinder

Für Alendronsäure sowie alle anderen Bisphosphonate gibt es bisher noch zu wenig Erfahrung in der Anwendung an Kindern. Daher darf Alendronsäure nicht bei Kindern angewendet werden.