Acetylsalicylsäure + Paracetamol + Ascorbinsäure – Gegenanzeigen
Die Wirkstoffkombination darf nicht angewendet werden bei
- Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe und deren chemischen Verwandte
- Magen- oder Darmgeschwüren
- Leberschäden und der zur Gelbsucht führenden Meulengracht-Krankheit
- Nierenschäden
- Eisenspeicherkrankheiten (wie Thalassämie, Hämochromatose und sideroblastische
Anämie) - Asthma, da ein Asthmaanfall hervorgerufen werden kann.
- erhöhter Blutungsneigung
- Herzmuskelschwäche
- Nierensteinen beziehungsweise bei Neigung hierzu.
- gleichzeitig andere Antikoagulanzien eingenommen werden
- der Patient an Gicht leidet.
Acetylsalicylsäure + Paracetamol + Ascorbinsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit
In den ersten sechs Monaten einer Schwangerschaft kann nach ärztlicher Rücksprache und strenger Abwägung von Nutzen und Risiko die Kombination angewendet werden. Gleiches gilt für die Stillzeit, da die Wirkstoffe in die Muttermilch übergehen.Grundsätzlich verboten ist der Einsatz der Wirkstoffkombination im letzten Schwangerschaftsdrittel.