Aceclofenac Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf nicht eingesetzt werden bei:Nur nach sorgfältiger Nutzen-/Risikobewertung durch einen Arzt darf der Wirkstoff eingenommen werden bei:
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Blutungen im Gehirn (cerebrovaskuläre Blutungen)
  • chronisch entzündlichen Darmeerkrankungen (Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn)
  • einer bestimmten Autoimmunerkrankung (systemischer Lupus erythematodes)
  • einer Störung der Produktion des roten Blutfarbstoffs (Porphyrie)
  • Gerinnungsstörungen
  • leichten bis mittelschweren Leber- oder Nierenfunktionsstörungen
  • leichter bis mittelschwerer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) sowie bei Patienten, die aus anderen Gründen Flüssigkeiten nicht gut ausscheiden. Bei diesen Patienten kann Aceclofenac die Nierenfunktion verschlechtern und zu einer Verringerung der Flüssigkeitsausscheidung führen. Auch bei Patienten, die mit Entwässerungsmitteln behandelt werden oder die aus anderen Gründen ein zu geringes Blutvolumen haben können, muss die Nierenfunktion überwacht werden.
  • bei älteren Patienten, Kindern und Jugendlichen.

Aceclofenac bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bis zur 26. Schwangerschaftswoche sollte Aceclofenac, wenn überhaupt, nur unter strenger Kontrolle des Arztes eingenommen werden. Zwischen der 27. und der 40. Schwangerschaftswoche darf Aceclofenac nicht eingenommen werden, da es Wehen hemmt und die Geburt verzögert. Zudem sind große Blutverluste bei der Geburt möglich. Blutungen beim Neugeborenen können auftreten.

Aceclofenac kann dazu führen, dass sich die kindliche Blutbahn zwischen Lungenarterie und Aorta des Ungeborenen (Ductus arteriosus Botalli) zu früh schließt. Dies geschieht normalerweise erst nach der Geburt.

Es liegen keine Angaben darüber vor, ob Aceclofenac in die Muttermilch übergeht. Deshalb ist die Einnahme von Aceclofenac in der Stillzeit nicht erlaubt.

Aceclofenac und Kinder

Ob Aceclofenac bei Kindern und Jugendlichen wirksam und unbedenklich ist, ist bisher nicht untersucht. Daher sollte der Wirkstoff nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahrs eingenommen werden.