Anschlussbehandlung nach dem Krankenhaus
Im Anschluss an die Behandlung im Krankenhaus ist auf jeden Fall eine etwa vierwöchige Anschlussheilbehandlung (AHB) in einer Rehabilitationsklinik zu empfehlen. Die AHB sollte Ihr Arzt beantragen. Sie wird bei Berufstätigen von den entsprechenden Rentenversicherungsträgern und bei Rentnern von den zugehörigen Krankenkassen bearbeitet und meist bewilligt.
Auf Wunsch kann diese Behandlung auch ambulant durchgeführt werden, so dass Sie in dieser Zeit zu Hause wohnen können. Die Ziele einer AHB sind:
- Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Festlegen einer unbedenklichen Leistungsgrenze
- Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Erlernen des Umgangs mit der Erkrankung
- Aufdecken von Risikofaktoren
- Überprüfung und Einstellung der Medikamente
- Beratung über Ihre Lebensführung
- Ernährungsberatung.