Das Leben mit Alzheimer

 

Was können Betroffene und Angehörige tun, wenn die Diagnose Alzheimer gestellt worden ist? Schließlich wirken sich die Symptome eines an Alzheimer Erkrankten nicht nur stark auf sein soziales Umfeld aus. Dieses kann auch die Lebensqualität des Betroffenen und unter Umständen sogar das Fortschreiten der Krankheit verlangsamen.

Frühzeitig nach der Diagnose sollte die Wohnung des Betroffenen umgestaltet werden. Die Türen können auch mit Schildern versehen werden, welcher Raum sich dahinter verbirgt, und der Weg zur Toilette kann optisch markiert werden.

Es ist auch von großer Bedeutung, dass das Umfeld dementer Menschen möglichst stabil und mit möglichst regelmäßigen Tagesabläufen gestaltet wird. Das gibt ihnen das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. In der gewohnten Umgebung können Alzheimer-Patienten ihre Selbständigkeit am besten aufrechterhalten.

Liebe und Zuwendung sind von großer Bedeutung

Für die Betroffenen ist es darüber hinaus wichtig, dass sie von ihren Angehörigen viel Liebe und Zuwendung erfahren. Das verbessert nicht nur die Lebensqualität aller Betroffenen. Ein positives soziales Umfeld kann sich auch günstig auf den Therapieverlauf eines Patienten auswirken.

Den Alzheimer-Kranken selbst bleibt im Frühstadium ihrer Krankheit oftmals nur wenig Zeit, wichtige persönliche Dinge zu erledigen. Das kann eine Urlaubsreise sein, die man schon immer unternehmen wollte oder der Besuch weit entfernter Verwandter und Freunde – je nachdem, was das aktuelle Krankheitsstadium noch erlaubt.

Bürokratische Fragen

Bürokratische Fragen

So lange es noch geht, sollten sich die Betroffenen vor allem darum bemühen, bürokratische Vorkehrungen zu treffen. Beim Fortschreiten der Demenz wird der Erkrankte nach und nach die Fähigkeit verlieren, Willenserklärungen abzugeben und selbstständig Rechtsgeschäfte zu erledigen. Anbei eine Auflistung der wichtigsten Vorkehrungen:

  • Durch eine Vorsorgevollmacht kann man einem Menschen seines Vertrauens eine Vollmacht für die Regelung seiner wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten erteilen. Das geht allerdings nur so lange, wie der betroffene Patient noch geschäftsfähig ist. 
  • Die Betreuungsverfügung hat darüber hinaus den Vorteil, dass das Gericht die in einer Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche in der Regel auch dann beachten muss, wenn sie von einem bereits Geschäftsunfähigen geäußert worden sind. In einer Betreuungsverfügung kann der Patient dem Betreuungsgericht eine Betreuungsperson vorschlagen. An diesen Vorschlag ist das Gericht grundsätzlich gebunden. 
  • Bei einer Demenz erhöht sich das Unfallrisiko. Sofern das noch nicht erfolgt ist, sollte spätestens jetzt der Abschluss einer geeigneten privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung in Angriff genommen werden.
  • Eine Patientenverfügung regelt, in welchem Umfang medizinische Maßnahmen erfolgen dürfen, wenn der Patient nicht mehr handlungs- beziehungsweise entscheidungsfähig ist. Der Adressat der Patientenverfügung ist der behandelnde Arzt.

Darüber hinaus sollte der Betroffene beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen sowie sein Testament verfassen. Bei Letzterem ist es am sichersten, wenn es beim Nachlassgericht oder Notar hinterlegt wird.