Rechtliche Aspekte

Eine Sterilisation ist in der Regel endgültig. Daher sollte der Entschluss nur sehr überlegt getroffen werden. Normalerweise ist er nur für Männer angeraten, die keine Kinder mehr haben wollen, da sie ihre Familienplanung als abgeschlossen ansehen. Aus rechtlicher Sicht ist eine Sterilisation zulässig, wenn die Entscheidung dazu aus freiem Willen getroffen wird und für den Arzt medizinische, genetische oder soziale Gründe für den Eingriff sprechen. Die Partnerin muss einer Sterilisation nicht zustimmen.

Gegen den Willen des Mannes darf die Sterilisation in keinem Fall durchgeführt werden, auch nicht bei Minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Personen.