Rechtliche Aspekte

Bei der Frau gilt wie auch beim Mann, dass eine Sterilisation gegen den Willen der Betroffenen nicht zulässig ist. Eine Sterilisation kann vorgenommen werden, wenn sich die Frau aus eigenem Willen dazu entscheidet und für den Arzt medizinische, genetische oder soziale Gründe für den Eingriff sprechen. Bei Minderjährigen und Personen mit eingeschränkter Zustimmungsfähigkeit darf keine Sterilisation durchgeführt werden. Der Ehepartner muss einer Sterilisation nicht zustimmen.