Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen - Hilfe im Zweifelsfall
Betreutes Wohnen - Hilfe im Zweifelsfall
Betreutes Wohnen hat einige Vorteile für Senioren - sie können selbstbestimmt leben, aber im Zweifelsfall auch Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Betreute Wohnen oder auch „Wohnen mit Service“, „Wohnen plus“ oder „Seniorenwohnen“ wird bei älteren Menschen immer beliebter. Denn es erfüllt den Wunsch nach einer eigenen Wohnung und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Hilfe im täglichen Leben in Anspruch zu nehmen.

Betreutes Wohnen - die Anbieter

Angeboten wird das Betreute Wohnen von verschiedenen Trägern bzw. Betreibern, etwa karitativen Einrichtungen oder privaten Dienstleistern. Je nach Träger besteht das Betreute Wohnen manchmal aus barrierefreien Wohnungen, die in normalen Wohngebieten liegen und in denen das Betreuungspersonal Hausbesuche macht. Es gibt aber auch ganze betreute Wohnanlagen, die im gesamten Wohnumfeld (z.B. niedrige Bordsteinkanten) auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind.

Betreutes Wohnen - Kosten und Leistungen

Wie der Name schon sagt, werden beim Betreuten Wohnen zwei Leistungen in Anspruch genommen: Das Wohnrecht und die Betreuungsleistung. Im Vertrag mit dem Betreiber müssen beide Posten gesondert ausgewiesen sein. Mit folgenden Kosten für Miete und Betreuung ist zu rechnen:

  • Kaltmiete und Nebenkosten für die Wohnung sollten sich im Rahmen des örtlichen Mietspiegels bewegen. Eine aufwendige behindertengerechte Ausstattung oder besondere Gemeinschaftsräume (Pflegebäder oder Gästezimmer) können zu einem Aufschlag bis zu maximal 20 Prozent führen.
  • Die Betreuung wird in Form einer Betreuungspauschale von durchschnittlich 100 Euro pro Monat bezahlt. Diese normale Betreuung umfasst Hilfe im Haushalte. Weitere Leistungen, wie Verpflegung, Reinigung der Wohnung, Waschservice oder Anschluss an eine Notrufzentrale kosten extra. Die Höhe des Entgelts für die einzelnen Leistungen hängt vom Träger an. Ob ein Träger günstig ist, lässt sich nur durch einen Preisvergleich vor Ort beurteilen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Betreuungsleistungen auch von anderen Anbietern (zum Beispiel ambulanten Pflegediensten) in Anspruch genommen werden können und nicht nur vom Träger des Betreuten Wohnens.