Schwangerschaft im Beruf

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In der Bundesrepublik gibt es zahlreiche Bestimmungen, Vorschriften und Verordnungen, die das Leben der Schwangeren und des Ungeborenen schützen. So regelt das Mutterschutzgesetz den besonderen Schutz von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Entbindung.

Ab sechs Wochen vor der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie nur dann beschäftigt werden, wenn Sie dies selbst ausdrücklich wünschen. Sie können diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen. Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Während dieser gesamten Zeit haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Arbeitgeber-Zuschuss. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

So kommen Sie entspannt durch den Arbeitstag:

  • Vermeiden Sie Stress, wenn immer dies möglich ist. Schalten Sie einen Gang runter.
  • Üben Sie sich in Gelassenheit. Nehmen Sie sich Zeit für Pausen.
  • Legen Sie die Füße so oft wie möglich hoch, zum Beispiel auf einen umgedrehten Papierkorb oder eine herausgezogene Schreibtischschublade.
  • Lockern Sie Ihre Muskulatur und regen Sie Ihre Blutzirkulation mit regelmäßigen Entspannungsübungen an.
  • Wappnen Sie sich gegen Heißhungerattacken oder Übelkeit. Haben Sie immer einen Müsliriegel oder einen nahrhaften Snack griffbereit.