Schwangerschaft im Beruf
Ab sechs Wochen vor der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie nur dann beschäftigt werden, wenn Sie dies selbst ausdrücklich wünschen. Sie können diese Entscheidung auch jederzeit widerrufen. Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Während dieser gesamten Zeit haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Arbeitgeber-Zuschuss. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
So kommen Sie entspannt durch den Arbeitstag:
- Vermeiden Sie Stress, wenn immer dies möglich ist. Schalten Sie einen Gang runter.
- Üben Sie sich in Gelassenheit. Nehmen Sie sich Zeit für Pausen.
- Legen Sie die Füße so oft wie möglich hoch, zum Beispiel auf einen umgedrehten Papierkorb oder eine herausgezogene Schreibtischschublade.
- Lockern Sie Ihre Muskulatur und regen Sie Ihre Blutzirkulation mit regelmäßigen Entspannungsübungen an.
- Wappnen Sie sich gegen Heißhungerattacken oder Übelkeit. Haben Sie immer einen Müsliriegel oder einen nahrhaften Snack griffbereit.