Vorgeschriebene Untersuchungen
Gesetzliche Vorschriften
Welche Untersuchungen in welchem Zeitraum erfolgen, hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschrieben. Danach soll alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung stattfinden, in den letzten beiden Monaten 14-täglich.
Im Übrigen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen die Zeit für die Schwangerenvorsorge ohne Verdienstausfall freizugeben. Einen Überblick über diese Untersuchungen finden Sie auf der nächsten Seite.