Per Klage zum Kindergarten-Platz?

Wenn Eltern keinen Betreuungsplatz von der Kommune bekommen, bleibt unter Umständen nur der Gang vors Gericht. Das ist für einen Rechtsstreit wichtig.

Per Klage zum Kita-Platz? Das sollten Sie wissen!

Per Klage zum Kindergarten-Platz?
Zum 1. August 2013 tritt Artikel 3 des Kinderförderungsgesetzes in Kraft. Ab diesem Tag haben Eltern, deren Kinder das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kommune. Ob sie diesen angesichts des Mangels an Kita-Plätzen tatsächlich bekommen, ist nicht sicher. Aber zumindest haben leer ausgehende Eltern durch das Kinderförderungsgesetz die Möglichkeit, ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz einzuklagen. Und auch wer mit dem zugeteilten Platz nicht einverstanden ist, kann vor Gericht ziehen.

Was mache ich, wenn die Kita zu weit weg ist?

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht in der Kommune. Das heißt, wenn die zugeteilte Kita nicht in der Nähe liegt, muss ein längerer Fahrweg in Kauf genommen werden. Welche Entfernung dabei noch zumutbar ist, ist bislang nicht gesetzlich geregelt. Erst wenn die ersten Eltern gegen zu weit entfernte Kitas klagen, werden durch die Urteile Richtwerte für die zumutbare Strecke festgelegt.

Habe ich Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung?

Auch hinsichtlich der täglichen Betreuungsdauer nennt das Gesetz keine Vorgaben. Daher haben die Kommunen zumindest die Möglichkeit, den Eltern nur einen halben Platz statt einer Ganztagsbetreuung anzubieten. Ob allerdings nur wenige Betreuungsstunden mit einer Berufstätigkeit vereinbar sind, müssen im Einzelfall die Gerichte entscheiden.

Wer zahlt die Kosten, wenn ich klage?

Wie bei den meisten Prozessen gilt: Der Verlierer zahlt. Allerdings wird die Familie die Kosten für den Anwalt erst einmal vorstrecken müssen, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Klage gegen die Kommune muss vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. Da Verfahren dort unter Umständen sehr lange dauern, ist ein Eilantrag ratsam. Dieser erfordert allerdings den Nachweis, dass es für die Familien existenziell wichtig ist, zu arbeiten und deshalb ein Betreuungsbedarf besteht. Lesen Sie mehr im Artikel "Kein Platz für den Kindergarten" zur Betreuungssituation in Deutschland und was Eltern tun können.