Kein Platz für den Kindergarten?
Trotz Rechtsanspruch fehlen Kita-Plätze:
Das können Eltern tun Bekommt mein Kind einen Betreuungsplatz? Diese Frage stellen sich auch dieses Jahr wieder viele Eltern – obwohl sie es eigentlich nicht müssten. Denn ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind nach Vollendung des 1. Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe, einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesmutter. Doch auch wenn das Kinderförderungsgesetz den Eltern diesen Anspruch zusichert, die Sorge keinen Betreuungsplatz zu finden, ist dennoch berechtigt.
Kita-Absagen drohen vor allem in den alten Bundesländern
Diese Rechte haben Sie als Mutter oder Vater
Wer keinen Betreuungsplatz für sein Kind bekommt, kann die Zuteilung eines Platzes durch die Heimatkommune vor Gericht einklagen. Selbst wenn Sie nicht planen, einen Rechtsstreit zu beginnen, kann es nicht schaden, diesen bei der Kommune anzukündigen und so ihren Bedarf zu untermauern. Denn natürlich will die Kommune eine mögliche Klagewelle von Eltern vermeiden und findet dann vielleicht doch noch eine Tagesmutter oder Einrichtung mit freien Plätzen.
Wenn die Kommune trotz Ihrer Beschwerde bei der Absage bleibt, können Sie sich eine private Kinderkrippe oder die Einrichtung eines freien Trägers suchen. Sollte diese Betreuung teurer als die Unterbringung in einer öffentlichen Kita sein, muss die Kommune die Mehrkosten tragen. Die Kommune muss auch den Verdienstausfall tragen, falls Sie einen Job nicht wie geplant antreten können, weil sie trotz aller Bemühungen keinen Betreuungsplatz finden und auch keine Verwandten oder vertraute Personen für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.
In dem ellviva.de-Artikel "Per Klage zum Kindergarten-Platz" gibt es weitere Informationen zu dem Thema.