Gebote und Verbote bis zum 3. Lebensjahr

Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes müssen Verbote und Gebote in unterschiedlicher Weise angesprochen werden.

Ansprache im ersten Lebensjahr

Im ersten Lebensjahr versteht Ihr Kind Verbote noch nicht, sie bewirken deshalb keine Verhaltensänderung. Hier hilft nur konsequentes Fernhalten und Wegschließen giftiger Substanzen.

Ab zweitem Lebensjahr

Erst ab dem zweiten Lebensjahr bringt Ihr Kind Verbote mit bestimmten Bezugspersonen, Sachen und Situationen in Zusammenhang. Es lernt beispielsweise, dass es die Dinge in den Mund stecken und essen darf, die Sie ihm am Tisch auf den Teller legen. Dagegen werden Sie Ihrem Kind verbieten, die ungenießbare Blumenerde aus dem Pflanzentopf zu essen, und mit zwei bis drei Jahren kann Ihr Kind das auch verstehen.