Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Formulierung der Abschlussformel hängt natürlich auch von den Gründen Ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen ab. Zwar dürfen die Kündigungsgründe gegen Ihren Willen nicht in das Zeugnis aufgenommen werden. Da Sie ein potenzieller neuer Arbeitgeber aber sowieso danach fragen wird, enthalten die meisten Zeugnisse in der Abschlussformel eine Aussage über die Motive der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wenn Sie selbst gekündigt haben, findet dies in der Wendung „Er verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch“ seinen Ausdruck. Auch bei betriebsbedingten Kündigungen, zum Beispiel in Folge einer Insolvenz, ist es ratsam, diesen Sachverhalt in das Zeugnis aufzunehmen. Der Satz „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst“ weist hingegen eindeutig auf einen arbeitgeberseitig veranlaßten Aufhebungsvertrag hin. Besonders kritisch ist die Angabe eines krummen Kündigungsdatums. Da Arbeitsverhältnisse normalerweise zum Monatsende auslaufen, weist dies auf eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber hin.