Außendienstmitarbeiter (ADM)
Sind Sie nicht angestellter ADM, sondern als selbstständiger Handelsvertreter tätig, können Sie häufig mehrere Unternehmen gleichzeitig vertreten. Dabei genießen Sie oft Gebietsschutz, das heißt, kein anderer Außendienstmitarbeiter eines Unternehmens, das Sie vertreten, darf bei Kunden in Ihrer Region tätig werden.