Zeugnisse inhaltlich prüfen

Personalchefin prüft Arbeitszeugnis
Wenn Sie Ihr Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sollten Sie dies genauestens auf seinen Inhalt und die gewählten Formulierungen hin überprüfen. Falls möglich, bitten Sie den Verfasser bereits um Einsicht in den Entwurf, bevor er das Zeugnis endgültig auf Firmenpapier druckt und unterschreibt. Wenn das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber noch einigermaßen intakt ist, sollte er Verständnis für dieses Anliegen haben. Schließlich erspart das auch ihm Arbeit wie zum Beispiel einen weiteren Korrekturdurchlauf.