Die Gestaltung der Ergänzungsvereinbarung

Haben Sie das Einverständnis Ihres Arbeitgebers, müssen die Bedingungen für Ihre Freistellung schriftlich in einer Ergänzungsvereinbarung festgehalten werden.

Folgende Punkte gehören in diese Vereinbarung:

  • Laufzeit: Halten Sie sowohl die Ansparphase, in der Sie Zeit oder Geld auf Ihrem Langzeitkonto ansparen, als auch die Freistellungsphase, also die Dauer Ihres Sabbaticals, genau fest.
  • Einsatz im bisherigen Einsatzbereich: Ein Anspruch auf den konkreten Arbeitsplatz besteht nicht, eine eventuelle Qualifikation während des Sabbaticals wird berücksichtigt.
  • Während der Ansparphase: Legen Sie die Stundenanzahl Ihrer Wochenarbeitszeit fest.
  • Während des Sabbaticals: Sie gelten in dieser Zeit als Teilzeitbeschäftigter. Das ist wichtig für Versicherung. Legen Sie auch hier den Arbeitsumfang pro Woche fest.
  • Auch Ihre anteilige Vergütung muss an dieser Stelle festgelegt werden.
  • Sozialversicherung: Regeln Sie die Zahlungsmodalitäten der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge.
  • Krankheit: Regeln Sie, was passiert, wenn Sie während der Anspar- und Freistellungsphase krank werden. Urlaubsansprüche: Urlaubsansprüche, die vor oder während der Ansparphase erworben wurden, bleiben unberührt.
  • Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Sabbaticals: Legen Sie fest, was geschieht, wenn durch vorzeitiges Ausscheiden oder betriebliche Gründe das Sabbatical entfällt oder verschoben werden muss.
  • Insolvenzsicherung: Das Guthaben auf Ihrem Langzeitkonto muss vertraglich geschützt werden, beispielsweise durch eine Bürgschaft (siehe dazu auch unser ellviva-Special "Trotz Auszeit im Job Karriere machen").

Lassen Sie sich bei der Gestaltung dieser Ergänzungsvereinbarung beraten! Von einem Anwalt für Arbeitsrecht, dem Betriebsrat, der Gewerkschaft, Leuten mit Sabbatical-Erfahrung. Basteln Sie nicht im Vier-Augen-Gespräch mit dem Chef alleine an einer Lösung.