Die Eigenkündigung

Sie selbst haben natürlich auch die Möglichkeit zu kündigen. Wenn Sie noch keine neue Stelle haben, sollten Sie diesen Schritt jedoch äußerst gründlich abwägen. Denn bei einer Eigenkündigung müssen Sie damit rechnen, dass die Arbeitsagentur eine Sperrfrist verhängt und Ihnen für die Dauer von bis zu drei Monaten kein Arbeitslosengeld zahlt. Deshalb sollten Sie die Eigenkündigung nur als allerletzten Ausweg in Erwägung ziehen.

Antworten fürs Jobinterview

Sie haben selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Wie erklären Sie das im nächsten Vorstellungsgespräch? Sie müssen selbst entscheiden, wie mutig Sie sein wollen und wie viel Offenheit Sie Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber gegenüber an den Tag legen wollen.

Betriebe, in denen es Dienstvereinbarungen zum Thema Mobbing gibt oder in denen Fortbildungsveranstaltungen dazu angeboten werden, gehen meist offensiver mit dem Problem um als andere. Ihnen gegenüber können Sie auch eher zugeben, dass es in Ihrer ehemaligen Firma Mobbing gegeben hat. Leider reagieren viele Arbeitgeber dennoch nicht sehr positiv auf Bewerber, die eine „Mobbing-Laufbahn“ hinter sich haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie das Thema Mobbing im Vorstellungsgespräch besser nicht erwähnen. Stattdessen können Sie Ihren Arbeitsplatzwechsel zum Beispiel mit dem Wunsch nach Veränderung, einer anspruchsvolleren Aufgabe oder Ähnlichem begründen. Doch dau später mehr.