Funktions- oder Berufsbezeichnungen

Funktions- oder Berufsbezeichnungen, beispielsweise „Leiter Qualitätskontrolle“ oder „Geschäftsführer“, haben in der Anrede heutzutage üblicherweise keinen Platz mehr. Wenn Sie allerdings von einem älteren Abteilungsdirektor wissen, dass er gerne mit „Sehr geehrter Her Direktor“ angeredet wird, dann tun Sie ihm diesen Gefallen. Anders ist es bei Bezeichnungen besondes herausgehobener Funktionen insbesondere des öffentlichen Lebens. Hier wird in der Anrede häufig sogar der Name weggelassen. Dann steht dort nur die Funktion in weiblicher oder männlicher Form. Im folgenden einige Beispiele:

  • Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
  • Sehr geehrte Frau Präsidentin
  • Sehr geehrte Frau Ministerin
  • Sehr geehrter Herr Intendant
  • Sehr geehrter Herr Abgeordneter
  • Sehr geehrte Frau Botschafterin