An den Empfänger "persönlich"

Oft stellt sich in Firmen die Frage, wer den Brief öffnen darf. Auch dafür gibt es eine feste Regel. Steht der Empfängername nach dem Firmennamen, ist im Prinzip jeder in der Firma berechtigt, den Brief zu öffnen. Steht der Empfängername jedoch vor dem Firmennamen, dann darf der Brief nur von dieser Person geöffnet werden. Allerdings haben sich mittlerweile beide Varianten als üblich durchgesetzt. Daher: Falls Sie ganz sicher gehen wollen, dass nur ein bestimmter Adressat den Brief öffnet, können Sie das Wort „Persönlich“ als postalischen Vermerk über die Anschrift setzen.

 

Beispiele: Wer darf öffnen?

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Sundermann Immobilien
Frau Nina Haus
Rosenweg 39
89046 München

Erläuterung:

Jeder in der Firma Sundermann Immobilien darf den Brief öffnen.

Frau
Nina Haus
Sundermann Immobilien
Rosenweg 39
89046 München

Erläuterung:

Nur Frau Haus darf den Brief öffnen (wird aber zuweilen auch von anderen geöffnet).

Persönlich
Frau Nina Haus
Sundermann Immobilien
Rosenweg 39
89046 München

Erläuterung:

Nur Frau Haus darf den Brief öffnen.