8. Unterschriftenblock

Zum Unterschriftenblock gehören mindestens die Grußformel und eine handschriftliche Unterschrift. Wenn Sie es wünschen, können Sie den Unterschriftenblock aber noch um weitere Angaben ergänzen.

Der Gruß (zum Beispiel „Mit freundlichen Grüßen“) wird vom Text durch bis zu zwei Leerzeilen abgesetzt. Welche Grußformel Sie wann am besten verwenden, erfahren Sie im ellviva-Special "Geschäftsbriefe perfekt texten". Im Anschluß an den Gruß kann – durch eine Leerzeile abgesetzt – der Name des Unternehmens oder der Behörde folgen. Diese Angabe ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.

Nach einer weiteren Leerzeile und vor der handschriftlichen Unterschrift sind dann eine Reihe von Zusätzen möglich. Die gängigsten Zusätze dieser Art sind

  • „i.A.“ oder „im Auftrag“
  • „i.V.“ oder „in Vertretung“
  • „ppa.“ oder „per procura“ (durch Vollmacht)

Diese Zusätze signalisieren, dass derjenige, der den Brief unterzeichnet, dazu auch berechtigt ist, und auf welchen Umständen diese Berechtigung beruht.