Die unterschiedlichen Darstellungen

fünf Ziffern vor schwarzen Grund
Ab einer Länge von zwei Seiten sollten Sie den Geschäftsbrief mit Seitenzahlen versehen. Allerdings steht keine Seitenzahl auf der ersten Seite. Die fortlaufende Nummerierung beginnt in der Regel auf der zweiten Seite. Sie haben dabei die Wahl, wo Sie die Seitenzahl platzieren. Es ist generell möglich, die Seitenzahl oben oder unten auf die Seite zu stellen. Sie kann dann rechtsbündig oder zentriert stehen.

Darstellung der Seitenzahlen

Bei der Darstellung der Seitenzahlen sind mehrere Formen möglich: „Seite 2 von 4“, „2/4“, „– 2 – „ und „2“. Beachten Sie dabei bitte: Die Schreibweisen „Seite 2 von 4“ sowie „2/4“ bringen es mit sich, dass Sie die Seitenzahl auch auf der ersten Seite angeben sollten. Noch ein Hinweis: Mitunter findet man auf dem rechten unteren Rand einer beschrifteten Seite drei Punkte ...“. Dieses Zeichen bedeutet, dass es noch eine Folgeseite gibt. Eine andere Darstellungsform ist .../2“ Dieses Zeichen bedeutet ebenfalls, dass eine weitere Seite folgen wird, in diesem Fall die zweite.