Existenzgründer - Tipps & Tricks
Beim Start in die Selbstständigkeit müssen Maschinen und Fahrzeuge gekauft, wirkungsvolle Werbemaßnahmen finanziert werden. Angesichts hoher Investitionen sind Jungunternehmer immer auf der Suche nach Möglichkeiten, die Liquidität schaffen.
Existenzgründung: vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen
Schon vor der eigentlichen Betriebsgründung (Anmeldung beim Gewerbeamt oder Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt) entstehen Kosten, die Sie von der Einkommensteuer absetzen können. Dazugehören zum Beispiel:
- Telefon- und Portokosten für geschäftliche Kommunikation,
- Ausgaben für Unternehmensberatungen oder Existenzgründerseminare,
- Fahrtkosten für geschäftlich veranlasste Fahrten,
- Kosten für Flyer oder andere Werbemaßnahmen.
Existenzgründung: Erst gründen, dann ausbilden
Ausbildungskosten, die Ihnen vor der Existenzgründung entstehen, gelten als Sonderausgaben. Sie dürfen Sie bis zu einem Höchstbetrag von einmalig 4.000 Euro von der Steuer absetzen. Ausbildungskosten, die Ihnen als Unternehmer entstehen, gelten als Betriebsausgaben. Diese können Sie vollständig steuerlich geltend machen. Deshalb gilt: Erst Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden, dann Aus- oder Weiterbildung beginnen.
Existenzgründung: Leasing - Mieten statt Kaufen
Das Leasing von Autos, Maschinen oder anderem Betriebsvermögen spart Geld, wenn Ihre Geschäftsidee keinen Erfolg haben sollte. So bleiben Sie nicht auf den teuren Anschaffungen sitzen.
Existenzgründung: Bewirtungskosten gering halten
Um neue Kunden zu gewinnen, werden Sie unter Umständen ein Geschäftsessen durchführen. Prassen Sie bei Ihren Einladungen aber nicht zu sehr. Denn auch wenn Bewirtungen betrieblich verursacht sind, dürfen Sie die Kosten nur zu 70 Prozent von der Steuer absetzen. Vollständig absetzbar sind nur Saalmieten. Weist die Rechnung Ihres Gastwirts den Extra-Posten „Saalmiete" aus, können Sie ihn zu 100 Prozent gewinnmindernd geltend machen.
Existenzgründung: Familienangehörige beschäftigen
Wenn Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder anstellen, können Sie dieses Gehalt genauso von der Steuer absetzen wie bei einem anderen regulären Arbeitsverhältnis. Der Unterschied: Das Geld bleibt in der Familie. (Stand 2008)