Auch hier zählt der erste Eindruck
Die äußere Form
Erinnern Sie sich an Benimmregel Nummer eins von? Richtig, der erste Eindruck zählt. Das gilt auch für den Bewerbungsbrief. Denn noch bevor der Personalverantwortliche ein Wort davon liest, bildet er sich ein Urteil über Sie – anhand des Erscheinungsbildes des Anschreibens.