Rechtliche Grundlagen

Der Grundstein für berufliche Auszeiten wurde 1998 mit der Verabschiedung des Arbeitsteilzeitgesetzes gelegt. Dieses erlaubt den Tarifpartnern, Arbeitszeitkonten zu führen, auf denen der Arbeitnehmer Zeit oder Geld auch für ein Sabbatical ansparen kann.

Gemäß § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, eine Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen – wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Personen beschäftigt und wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit mindestens drei Monate vor Beginn geltend machen.

Ein Recht per Gesetz auf eine berufliche Auszeit besteht allerdings nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen definieren lediglich Rahmen- und Mindestbedingungen, die genauen Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit legen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag fest. Erkundigen Sie sich bei der Personalabteilung und sprechen Sie mit Ihrem Chef. Denken Sie daran: Eine gute Vorbereitung besonders auf das Arbeitgeber-Gespräch ist unerlässlich. Lesen Sie dazu auch unser ellviva-Special "Trotz Auszeit vom Job Karriere machen".

Vorsicht: Sie können sehr leicht vor dem Bremsklotz „betriebliche Gründe“ stehen. Denn „betriebliche Gründe“ sind, locker formuliert, Definitionssache. Findet Ihr Arbeitgeber beispielsweise keinen Ersatz für Sie – wie lange er und wie er danach suchen lässt, ist nicht vorgeschrieben – steht es schlecht um Ihren Sabbatical-Traum.