Was alles ins Zeugnis gehört

Zeugnisse müssen nach dem Gesetz genau definierte Angaben enthalten. Das sind zunächst einmal Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis und Ihren Aufgaben. Darüber hinaus enthält ein qualifiziertes Zeugnis eine Bewertung Ihrer Leistungen und Ihrer Person. Aus diesen Vorschriften ergeben sich relativ genaue Anforderungen dafür, wie ein Zeugnis inhaltlich gegliedert sein muss.

Im Einzelnen besteht ein qualifiziertes Zeugnis aus folgenden Inhaltsbestandteilen:

  • Briefkopf

    Darin sind Name und Anschrift des ausstellenden Arbeitgebers eindeutig und korrekt angegeben.
  • Überschrift

    Auch Ihr Zeugnis braucht einen Titel, entweder schlicht Zeugnis oder aber eine genaue Bezeichnung der Zeugnisart wie Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, Dienstzeugnis, Ausbildungszeugnis oder Praktikumszeugnis.
  • Einleitung

    Hier gehört Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls Ihr Geburtsort hin. Weiterhin enthält die Einleitung die Bezeichnung Ihrer Position oder Ihrer Funktion. Hinzu kommt noch der Zeitpunkt Ihres Firmeneintritts. In Endzeugnissen steht auch das Datum der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Letzteres kann alternativ auch in der Abschlussformel erscheinen.
  • Positions- und Tätigkeitsbeschreibung

    In diesem Abschnitt erfolgt eine detaillierte Beschreibung Ihrer Position und der damit verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben. Diese sollte so genau und ausführlich ausfallen, dass sich auch Dritte einen Bild von Ihrem Job machen können.
  • Leistungsbeurteilung

    Hier beginnt der wichtigste Teil eines qualifizierten Zeugnisses. Darin bewertet der Arbeitgeber, wie gut Sie die ausgeübte Tätigkeit ausgefüllt und die damit verbundenen Aufgaben erledigt haben. Die Beurteilung kann sich auf verschiedene Aspekte Ihrer Leistungen beziehen wie: Fähigkeiten, Motivation und Qualifikation, Arbeitsweise, Arbeitserfolge und gegebenenfalls Führungskompetenz. Je wichtiger und verantwortungsvoller Ihre Tätigkeit, desto ausführlicher sollte die Beschreibung ausfallen. Die Leistungsbeurteilung schließt mit einer zusammenfassenden Gesamtbewertung Ihrer Leistungen ab.
  • Verhaltensbeurteilung

    Diese Passage enthält Urteile über Ihr Sozialverhalten am Arbeitsplatz. Im Detail sind das Aussagen über Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sowie über andere so genannte Soft Skills, zum Beispiel: Teamfähigkeit, Kontaktvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Loyalität. Da diese Faktoren im Bewerbungsprozess mittlerweile eine große Rolle spielen, sollte auch dieser Teil Ihres Zeugnisses nicht zu knapp gehalten sein.
  • Abschlussformel

    Am Schluss des Zeugnistextes wird es noch einmal spannend, denn das Ende lesen potenzielle neue Arbeitgeber oft als Erstes. In diesem Abschnitt kann der Arbeitgeber sich für Ihre Mitarbeit bedanken und sein Bedauern über Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen ausdrücken. Obwohl rechtlich nicht zwingend, enthält die Abschlussformel meistens einen Hinweis auf den Grund für eine vorliegende Kündigung oder die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Hier müssen Sie besonders aufmerksam sein, ob Sie mit der Formulierung und dem dadurch erzeugten Eindruck zufrieden sind.
  • Ausstellungsort, -datum und Unterschrift

    Unter den Zeugnistext gehört schließlich der Ort und das Datum der Zeugnisausstellung sowie die handschriftliche Unterschrift eines Vorgesetzten.

Nun kennen Sie den üblichen Aufbau eines Zeugnisses und wissen, was dort hineingehört. Im nächsten Kapitel bekommen Sie detaillierte Tipps dazu, durch welche Formulierungen aus dieser noch recht abstrakten Gliederung ein gutes oder schlechtes Zeugnis wird. Zuvor sollten Sie aber wissen, was der Arbeitgeber nicht in Ihr Zeugnis aufnehmen darf.