Gut betreut durch die Hebamme
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese intensive Nachsorge durch eine Hebamme bis zum zehnten Tag nach der Geburt. Sie zahlen auch dann, wenn die Hebamme täglich zu ihrer Patientin gerufen wird. Aber auch nach den ersten zehn Tagen haben Mutter und Kind unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Bis zur achten Lebenswoche des Kindes werden bis zu 16 Besuche der Hebamme von den Kassen bezahlt, wenn die Mutter mit ihrem Baby nicht allein zurechtkommt.
Hebammenhilfe nach der 8. Woche
Auch nach der achten Woche kann eine weitere Betreuung durch die Hebamme notwendig sein und wird dann auch von der Krankenkasse übernommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn
- die Heilung der Dammnaht nicht vorangeht.
- der Nabel des Babys nicht richtig abheilt.
- Sie eine Brustentzündung haben.
- Ihr Kind zwischenzeitlich in die Klinik muss.
- Ihr Baby eine leichte Gelbsucht hat, die beobachtet werden muss.