Gut betreut durch die Hebamme

Jede Frau hat nach der Geburt ihres Babys Anspruch auf intensive Betreuung durch eine Hebamme. Das gilt unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus ambulant oder stationär, im Geburtshaus oder zu Hause entbunden hat. Dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen.

Die Hebamme zeigt einer Mutter, worauf sie beim Wickeln achten muss
Die Hebamme beantwortet Ihnen nicht nur alle Fragen zur Gesundheit und Pflege Ihres Babys, sie untersucht Sie auch und gibt Ihnen wertvolle Tipps zum Stillen und fürs Wochenbett. Sie kontrolliert die Rückbildung der Gebärmutter, den Wochenfluss, den Zustand der Brust und eventuell die Heilung von Damm- und Kaiserschnittnaht. Bei Ihrem Kind achtet die Hebamme auf die Abheilung des Nabels, das mögliche Auftreten einer Neugeborenengelbsucht und die Entwicklung des Gewichts. Sollten Sie vor dem fünften Lebenstag des Kindes aus dem Krankenhaus entlassen werden, nimmt die Hebamme dem Baby am fünften Tag Blut ab, das dann auf Stoffwechselstörungen untersucht wird.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese intensive Nachsorge durch eine Hebamme bis zum zehnten Tag nach der Geburt. Sie zahlen auch dann, wenn die Hebamme täglich zu ihrer Patientin gerufen wird. Aber auch nach den ersten zehn Tagen haben Mutter und Kind unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Bis zur achten Lebenswoche des Kindes werden bis zu 16 Besuche der Hebamme von den Kassen bezahlt, wenn die Mutter mit ihrem Baby nicht allein zurechtkommt.

Hebammenhilfe nach der 8. Woche

Auch nach der achten Woche kann eine weitere Betreuung durch die Hebamme notwendig sein und wird dann auch von der Krankenkasse übernommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • die Heilung der Dammnaht nicht vorangeht.
  • der Nabel des Babys nicht richtig abheilt.
  • Sie eine Brustentzündung haben.
  • Ihr Kind zwischenzeitlich in die Klinik muss.
  • Ihr Baby eine leichte Gelbsucht hat, die beobachtet werden muss.
Mehr Informationen zur Zeit nach der Geburt können Sie auch im ellviva-Special "Baby-Harmonie - Verständnis und Gemeinsamkeit" finden.