Geburt - wichtige Dokumente für danach

Nach der Geburt wartet wichtiger Papierkram
Nach der Geburt wartet wichtiger Papierkram
Die Zeit nach der Geburt ist eine turbulente Zeit - aber es gibt auch einiges Bürokratisches zu regelen - daran sollten Sie denken!
Der Papierkram ist zwar nach der Geburt nicht das Allererste, an das frischgebackene Eltern denken. Trotzdem ist die Bürokratie ein Muss. Damit das Baby ein ordentlicher Staatsbürger wird, sind einige Behördengänge zu erledigen. Und die sind selbstverständlich mit dem Ausfüllen unzähliger Formulare verbunden. Hinzu kommt, dass auch Ihre Situation sich verändert hat - all das möchte Vater Staat nun von Ihnen schriftlich. So behalten Sie den Überblick im Behörden- und Papierdschungel.

Behördengänge nach der Geburt

Das Baby ist auf der Welt. Doch Sie sollten über die Freude ein paar wichtige Dinge nicht vergessen: Behördengänge für Erziehungsgeld, Krankenversicherung und Kindergeld.

  • In der Klinik bekommen Sie eine Geburtsbescheinigung für das Kleine.
  • Beim Standesamt im Geburtsort des Babys müssen Sie das Kind anmelden und eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Oft erledigt das aber die Klinikverwaltung.
  • Sie müssen im Einwohnermeldeamt die Lohnsteuerkarte ändern lassen und einen Kinderausweis beantragen.
  • Bei der Krankenkasse müssen Sie das Kind anmelden und eine Geburtsurkunde für das Mutterschaftsgeld vorlegen. Mutterschaftsgeld steht berufstätigen Frauen, die gesetzlich versichert sind, für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist um vier Wochen.
  • Bei der Erziehungsgeldstelle müssen Sie das Erziehungsgeld für die Elternzeit beantragen. Die Ansprechpartner sind je nach Bundesland unterschiedlich, fragen Sie am besten gleich in der Geburtsklinik nach. Ihren Anspruch auf Erziehungsgeld behalten Eltern auch, wenn sie während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten. Allerdings darf ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
  • Eltern mit wenig Einkommen steht sogar noch mehr zu: Für sie steigen die Ansprüche auf Wohngeld, auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II.