Wissenswertes zum Elterngeld

Alle Eltern, deren Kind seit dem 1. Januar 2007 geboren wurde, haben Anspruch auf das sogenannte neue Elterngeld. ellviva informiert darüber, wie viel Elterngeld Sie erwarten können.

Das Elterngeld steht grundsätzlich allen Erziehungsberechtigten zu. Es ersetzt im Regelfall 67 Prozent des Nettoeinkommens der vorher ausgeübten Tätigkeit. Empfangsberechtigt sind sowohl erwerbstätige als auch erwerbslose Elternteile. Auch Beamte, Selbstständige, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Studenten und Auszubildende bekommen Elterngeld.
Stapel Geldmünzen
Das Einkommen bestimmt die Höhe des Elterngeldes.

Insgesamt können Paare zeitversetzt 14 Monate lang Elterngeld in Anspruch nehmen, pro Elternteil sind es allerdings höchstens zwölf. Anders ist dies bei Alleinerziehenden, ihnen stehen die vollen 14 Monate zu.

Die Berechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate. Wer vorher 1.500 Euro verdiente, bekommt nun also 1.000 Euro vom Staat. Die Höhe des Elterngeldes beträgt jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Bonus-Regelungen

Geringverdiener mit bis zu 1.000 Euro vorherigem Nettoeinkommen profitieren von einer Zusatzregelung. Anstelle von 67 Prozent werden Ihnen bis zu 100 Prozent des entgangenen Einkommens als Elterngeld weitergezahlt.

Einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent gibt es, wenn der Antragsteller bereits ein Kind unter drei Jahren, zwei weitere Kinder unter sechs Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren hat.

Bei Mehrlingsgeburten besteht für das erste Kind Anspruch auf den regulären Elterngeldsatz, für jedes weitere gibt es monatlich 300 Euro.

Auf die Höhe anderer Sozialleistungen wie dem ALG II wirkt sich das Elterngeld nur aus, wenn es den Mindestbetrag von 300 Euro übersteigt.

Wie beim Erziehungsgeld dürfen Sie auch bei Bezug von Elterngeld bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Übersteigt Ihre Tätigkeit diesen Zeitrahmen, erlischt Ihr Anspruch. Einen anrechnungsfreien Zusatzverdienst zum Elterngeld gibt es nicht.

Begleitend zum Elterngeld ersetzt die neue Elternzeit seit dem 1. Januar 2007 auch den bisher gültigen Erziehungsurlaub. ellviva beschreibt die Eckpunkte zur Elternzeit.

Darüber hinaus können Sie auf den Seiten des Bundesfamilienmisteriums alle weiteren Informationen zu Elterngeld und Elternzeit detailiert nachlesen.