Hochzeitsdokumente - diese brauchen Sie

Zu den wichtigen Hochzeitsdokumenten gehören das Familienstammbuch.
Zur Hochzeit wird vom Standesamt ein Familienstammbuch ausgehändigt.
Sie stehen vor dem Standesamt und können nicht heiraten, weil sie die benötigten Dokumente vergessen haben! Damit das nicht passiert, erklärt  ellviva, welche Dokumente für jede Trauung im Standesamt notwendig sind. 

Hochzeitsdokumente - welche brauche ich?

Diese Dokumente sind für jede Trauung vor dem Standesamt notwendig:
  • Personalausweis oder Reisepass: Lassen Sie das Dokument notfalls rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt verlängern.
  • Nachweis über den erlernten oder ausgeübten Beruf: Hierfür reichen dem Standesbeamten Ausbildungsnachweise oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Aufenthaltsbescheinigung: Gibt Auskunft über Wohnsitz, Familienstand und Staatsangehörigkeit der Heiratswilligen. Wird vom Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz ausgestellt und sollte nicht älter als einen Monat sein.
  • Nachweise über den akademischen Grad oder die Religionszugehörigkeit: Sind kein Muss. Nur wer solche Angaben in die Personenstandsbücher eintragen lassen will, legt dazu die Diplom- beziehungsweise Promotionsurkunde oder den Taufschein vor.

Hochzeitsdokumente für die kirchliche Trauung

Darum müssen Sie sich kümmern, wenn Sie neben der standesamtlichen auch eine kirchliche Trauung möchten:

  • Evangelisch: Personalausweis oder Reisepass, Heiratsurkunde oder amtliche Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt, Taufbescheinigungen beider Partner – ausgestellt am Ort der Taufe (mindestens einer muss evangelisch sein), Konfirmationsbescheinigung; für einen katholischen Partner die Erlaubnis (Dispens) seiner Kirche vom zuständigen Pfarramt; bei einer Heirat außerhalb der Heimatgemeinde die so genannte Zäsion beziehungsweise Dimissoriale.
  • Katholisch: Personalausweis oder Reisepass, Heiratsurkunde oder amtliche Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt, Taufurkunde vom Ort der Taufe, Ledigkeits-Bestätigung, Firmungsurkunde, unterschriebenes Ehevorbereitungsprotokoll; bei einer Heirat außerhalb der Heimatgemeinde oder Trauung durch Gastpfarrer Traulizenz oder Entlassungsschein. Ist ein Partner evangelisch, muss er sich schriftliche verpflichten, dass er die Ehe als unauflöslich betrachtet, Kinder bejaht und sie im katholischen Glauben erziehen will.
  • Ökumenisch: Taufbescheinigungen beider Partner (nicht älter als sechs Monate) vom Pfarramt am Ort der Taufe und die Firmungs- oder Konfirmationsurkunde.

Hochzeit: Spezialfälle

In Spezialfällen benötigen Sie weitere Dokumente:

  • Sie sind noch minderjährig: Heiraten ist hierzulande erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Einer der Partner muss in jedem Fall volljährig sein. Dann ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (meist der Eltern) nötig und ein Nachweis über die Befreiung von der Eheunmündigkeit. Diesen gibt es beim Vormundschaftsgericht. Sollten die Eltern die Einwilligung ohne plausiblen Grund verweigern, kann das Vormundschaftsgericht die Zustimmung erteilen.
  • Sie waren schon mal verheiratet: Die Scheidungsurkunde oder den Nachweis über die Aufhebung der Ehe. Diese gibt es beim Standesamt der einstigen Eheschließung.
  • Sie haben gemeinsame KInder: Geburtsurkunde des Kindes und die Anerkennung der Vaterschaft durch den Bräutigam. Für diesen Nachweis ist das Jugendamt zuständig.
  • Es werden KInder mit in die Ehe gerbacht: Der Partner, der das Kind in die Ehe mitbringt, muss ein so genanntes Auseinandersetzungszeugnis vorlegen. Es stellt sicher, dass dem Kind durch die aktuelle Heirat kein finanzieller Schaden entsteht. Das Zeugnis gibt es beim Vormundschaftsgericht am Wohnort des Kindes. Es ist auch notwendig, wenn das Kind schon bei Ihnen wohnt.
  • Ein Ehepartner ist kein Deutscher: Der ausländische Partner braucht ein Ehefähigkeitszeugnis aus seinem Heimatland. Zudem muss das deutsche Konsulat in diesem Land bestätigen, dass die ausstellende Behörde berechtigt gehandelt hat. Fragen Sie im Einzelfall sicherheitshalber beim Standesbeamten nach.
  • Sie sind mit dem Partner verwandt: Voll- und Halbgeschwister können nicht heiraten. Wenn Schwager und Schwägerin heiraten wollen, muss zuvor beim Vormundschaftsgericht das bestehende Eheverbot aufgehoben werden. Die Heirat mit einem Adoptivkind setzt voraus, dass zuvor die Adoption für nichtig erklärt wird.
Haben Sie alles beisammen? Herzlichen Glückwunsch!! Dann können Sie sich nun auf die angenehmeren Aufgaben konzentrieren.