Betreuungskosten vom Arbeitgeber
Sie würden nach der Geburt Ihres Kindes gerne wieder arbeiten gehen, wissen aber nicht, wie Sie die Kosten für die Kinderbetreuung meistern sollen? Fragen Sie doch Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten teilweise oder komplett übernimmt.
Die Steuerersparnis kommt beiden, Eltern und Arbeitgeber, zugute. Beide zahlen auf den Kinderbetreuungs-Kostenzuschuss keine Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber kann die Zuschüsse zusätzlich als Betriebskosten steuerlich absetzen. Somit lohnt es sich für beide Seiten, einen Teil des Lohnes in dieser Form zu zahlen.