So sparen Sie Steuern mit dem Vertrag

Sind beide Elternteile berufstätig, können sie die Kosten für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren von der Steuer absetzen. Arbeitet nur ein Partner, geht das erst bei Kindern ab drei Jahren. Abzugsfähig sind zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4 000 Euro. Nicht steuerlich absetzbar sind die Kosten für die Verpflegung. Der Vertrag mit der Tagesmutter sollte daher die Kosten für die Betreuung und die Verpflegung jeweils gesondert ausweisen. Je geringer die Verpflegungskosten angesetzt werden, desto mehr Steuern können Sie sparen.

Weil das Finanzamt eventuell Belege von Ihnen verlangt, dass Sie die Tagesmutter tatsächlich bezahlt haben, sollten Sie das monatliche Honorar auf das Konto der Tagesmutter überweisen. Bei Barzahlungen akzeptieren manche Finanzämter die Quittungen dafür nicht als Beleg.

Tipp

: Lesen Sie hier, wie Sie Geld durch steuerfreie Betreuungskosten vom Arbeitgeber sparen.