Vollkornbrot und Körnerbrot sind das Gleiche
Wer schwanger ist, muss für zwei essen
Der Energiebedarf des werdenden Kindes ist bei Weitem niedriger als der Grundumsatz einer gesunden Erwachsenen. Die zusätzliche Energiezufuhr einer normalgewichtigen Frau sollte während der Schwangerschaft 200 bis 300 Kilokalorien nicht überschreiten und das auch erst nach dem vierten Schwangerschaftsmonat. Eine zu hohe Energiezufuhr verbunden mit einer übermäßigen Gewichtszunahme kann der Mutter und dem werdenden Kind sogar schaden.
Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sind ungenießbar
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels seit kurzem abgelaufen ist, heißt das nicht notwendigerweise, dass es verdorben ist. Bei dem MHD handelt es sich nicht um ein Verfallsdatum, sondern um eine Gütegarantie. Diese gibt an, bis zu welchem Tag ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Farbe behält, sofern es angemessen aufbewahrt wird.
Anders verhält es sich bei Erzeugnissen, die mit einem strikt einzuhaltenden Verbrauchsdatum versehen werden müssen. Auf der Verpackung muss bei diesen Lebensmitteln die Bezeichnung „verbrauchen bis“ stehen. Die Hersteller sind darüber hinaus verpflichtet, die genauen Bedingungen anzugeben, unter welchen das Lebensmittel aufbewahrt werden muss. Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, darf das betroffene Lebensmittel weder verkauft noch verzehrt werden.