Nahrungsergänzungsmittel im Sport
Nahrungsergänzungsmittel werden in der EU über die Richtlinie 2002/46/EG geregelt.Die Nahrungsmittelverordnung (NemV) der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dieser Richtlinie er Europäischen Union.
Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte, die aus Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form bestehen. Dazu zählen Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, Aminosäuren, aber auch Ballaststoffe, Pflanzen oder Kräuterextrakte. Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form, beispielsweise als Kapseln, Dragees, Tabletten oder Pulver eingenommen.
Gemäß § 1 NemV ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel, das:
- dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird.
Nährstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente. Da Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln gehören, werden diese in Deutschland über das Bedarfs- und Tierfuttermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt – also dem gleichen Gesetzeswerk, das auch die Futtermittel für die Schweine- und Kälbermast regelt.