Zahn-Bleaching – die Voraussetzungen

Zähne vor und nach einem Bleaching
Ein Bleaching kann die Zähne aufhellen, ist aber nicht für jeden geeignet.
Viele Menschen träumen von einem Lächeln aus schneeweißen Zähnen und möchten der Natur gerne mit einem Bleaching nachhelfen. Eine Zahnaufhellung ist nicht immer möglich. ellviva stellt die Voraussetzungen für ein Bleaching vor.
Weiß, weiß, weiß - das ist das primäre Schönheitsideal für Zähne. Verschiedene Bleaching-Verfahren bieten heute die Möglichkeit, sich den Traum von strahlend weißen Zähnen zu erfüllen. Allerdings kann er nicht für jeden wahr werden. Es gibt gewisse Grundvoraussetzungen und Ausschlusskriterien für ein Bleaching. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie selbst schaffen können und welche Alternativen es zu einer Zahnaufhellung gibt.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Damit das Ergebnis einer Zahnaufhellung gleichmäßig wird, müssen Flecken und Verfärbungen durch Koffein, Rotwein oder Nikotin zuvor bei einer professionellen Zahnreinigung, einer sogenannten PZR, entfernt werden. Dabei werden die Zähne von einer Zahnarzthelferin sehr gründlich gereinigt und anschließend poliert. Eine so effektive Reinigung der Zähne bekommt man zuhause mit der normalen Zahnbürste nicht hin. Meist erscheinen die Zähne bereits nach der PZR etwas heller. Sie ist immer der erste Schritt zu weißeren Zähnen und dient auch der Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.

Nachdem Ablagerungen und Verfärbungen bei der PZR entfernt worden sind, kommt Ihre tatsächliche Zahnfarbe wieder zum Vorschein. Nun können Sie besser beurteilen, ob Ihre Zähne wirklich gebleicht werden sollen. Wenn Sie jetzt noch immer unzufrieden mit Ihrer natürlichen Zahnfarbe sind, könnte ein Bleaching für Sie eine wirksame Methode der Zahnaufhellung sein. Es sei denn, es gibt medizinische Gründe, die dagegen sprechen.

Bleaching- welche Ausschlusskriterien gibt es?

Falls eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, ist eine Zahnaufhellung nicht ohne weiteres möglich:

  • Füllungen, Brücken oder Kronen im sichtbaren Frontzahnbereich: Da Zahnfüllungen, -kronen und Zahnersatz beim Bleaching nicht mitgebleicht werden, müssten sie nach der Zahnaufhellung erneuert und dabei an Ihre neue Zahnfarbe angeglichen werden. Das bedeutet einen enormen Aufwand und kann mit sehr hohen Kosten verbunden sein. Ihr Zahnarzt kann Sie dazu beraten.
  • Zähne, die von Karies befallen oder offen sind: In beiden Fällen kann Bleichmittel ins Zahninnere eindringen und den Zahnnerv verätzen. Deshalb sollten Sie sich vorab genau von Ihrem Zahnarzt untersuchen und beraten lassen.

Bleaching - was gibt es für Alternativen?

Falls eine Zahnaufhellung bei Ihnen nicht möglich sein sollte, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zähne mit hellen Keramik-Veneers verblenden zu lassen. Wie das genau funktioniert und welche Kosten damit verbunden sind, lesen Sie in „Perfekte Zähne durch Verblendschalen". Ansonsten können Sie durch eine gründliche Mundhygiene und regelmäßige Prophylaxe sowie PZR beim Zahnarzt selbst dazu beitragen, dass Ihre Zähne so hell wie möglich aussehen. Wie Sie Ihre Zähne langfristig schön und gesund erhalten, lesen Sie im ellviva-Beitrag „Dauerhaft schöne Zähne mit Individual-Prophylaxe".

Wenn Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch weitestgehend gesund sind und die oben genannten Ausschlusskriterien nicht zutreffen, kann bei Ihnen ein Bleaching gemacht werden. Der Artikel „Methoden der Zahnaufhellung" bietet einen Überblick über die modernen Verfahren zur Zahnaufhellung und ihre Preislagen.